D'OBRU Alumni
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Für allfällige Fragen, aber auch für jede Art von Anregungen oder Kritik erreicht man uns auf [email protected].

Vorstand

Ehemalige D'OBRU Alumni Vorstandsmitglieder

Verein

Um die Kontakte unter den ehemaligen D'OBRU-MitgliederInnen und StudentInnen in Lausanne aufrecht zu erhalten, wurde am Samstag, dem 15. September 2001, ein Verein der Ehemaligen, eine Alumni, gegründet.

Wir unterstützen den Verein D'OBRU finanziell und helfen den Mitgliedern beim Schritt ins Berufsleben.

Die D'OBRU Alumni interessiert sich für das Damals, das Jetzt und das Später seiner MitgliederInnen und pflegt die Kollegschaft.

Der Vereins Verein unterhält eine "Knowledge Base", die Mitgliedern unkomplizierten Kontakt bietet, zu Wirtschaft und Politik auf nationaler und kantonaler Ebene, aber speziell innerhalb des Kantons Wallis.

Wie?

Alle ehemaligen Oberwalliser StudentInnen können Mitglied werden:

Die ALUMNI Events

Auf dieser Seite fassen wir zusammen, was alles so in unserem Verein läuft, laufen wird oder schon gelaufen ist.

Statuten §

Alle männlichen Formulierungen haben auch für die weiblichen Mitglieder Gültigkeit. Das Wort "schriftlich" beinhaltet neben seiner normalen Bedeutung auch E-mail und WWW.

Artikel 1 (Sinn und Zweck)

1.1 Unter dem Namen 'D'OBRU Alumni' besteht im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) ein Verein mit Sitz in Brig VS. Der Verein ist neutral und unabhängig.

1.2 Der Tätigkeitsbereich des Vereins umfasst:

a) Unterstützung und Beratung der D'OBRU-Mitglieder

b) Gedankenaustausch, Kontakt- und Kollegschaftspflege unter den Mitgliedern und mit den Mitgliedern der D'OBRU

c) Bereitstellung einer "Knowledge Base"

d) Finanzielle Unterstützung der D'OBRU

Die Mitglieder der Alumni werden jährlich über die Aktivitäten der D'OBRU informiert.

1.3 Dem Verein stehen für seine Tätigkeit die Beiträge seiner Mitglieder, allfällige Subventionen der öffentlichen Hand und Schenkungen zu. Der Verein ist nicht gewinnorientiert. Ein allfälliger Rechnungsüberschuss wird zum Nutzen des Vereins verwendet. Nur das Vereinsvermögen haftet für den Verein.

1.4 Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag. Die Höhe des Beitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Jahresbeiträge der Mitglieder werden jeweils im 1. Quartal des Geschäftsjahres eingefordert.

Artikel 2 (Mitgliedschaft)

2.1 Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein.

2.2 Natürliche Personen sind ehemalige D'OBRU-Mitglieder sowie Walliser Studenten, die ein Teil oder die Gesamtheit der Studienzeit in Lausanne verbracht haben, aufgenommen werden.

2.3 Juristische Personen sind Personen, die in der Lage und bereit sind, den Zweck der Alumni ideell und materiell zu fördern. Sie benennen dem Vorstand eine natürliche Person als Vertreter.

2.4 Anmeldungen zur Aufnahme in die Alumni sind schriftlich an den Vorstand zu richten. Dieser entscheidet über die Aufnahme.

2.5 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

2.6 Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand auf Ende des Jahres.

2.7 Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung den Ausschluss von Mitgliedern vor, die gegen den Vereinszweck verstossen oder ihren Vereinspflichten nicht nachkommen. Mitglieder, die ihren Zahlungspflichten nicht nachkommen, werden nach zwei Jahren aus dem Verein ausgeschlossen.

2.8 Ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf jegliche Rückerstattung.

2.9 Die Mitgliederversammlung kann auf Antrag Personen, die sich um die Ziele der Alumni besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.

2.10 Alumni-Mitglieder können an den Anlässen der D'OBRU teilnehmen. Bei Wahlen und Abstimmungen haben sie nur beratende Funktion.

Artikel 3 (Organe)

3.1 Die Organe des Vereins sind:

a) der Vorstand

b) die Mitgliederversammlung

c) die Rechnungsrevisoren

3.2 Der Vorstand ist das oberste Vereinsorgan.

Artikel 4 (Vorstand)

4.1 Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern. Er setzt sich wie folgt zusammen:

- 1 Präsident

- 1 Vizepräsident

- 1 Sekretär

- 1 Kassier

- 1 Beisitzer

Jedes Mitglied wird für zwei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Der Austritt aus dem Vorstand erfolgt auf Wunsch des Vorstandsmitgliedes an der Mitgliederversammlung.

4.2 Wählbar in den Vorstand sind alle stimmberechtigten Mitglieder.

4.3 Die Wahl des Präsidenten erfolgt durch die Mitgliederversammlung, im übrigen konstituiert sich der Vorstand von selbst. Scheiden im Laufe der Amtsperiode Mitglieder des Vorstands aus, so werden sie durch die Ersatzleute in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmenzahl ersetzt.

4.4 Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Mehrzahl seiner Mitglieder anwesend ist. Anwesenheit beinhaltet neben Präsenz vor Ort auch Videokonferenz, Telefonkonferenz und Mailing. Die Beschlüsse sind mit einfachem Mehr gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

4.5 Die Vorstandssitzungen werden vom Präsidenten oder auf Antrag eines Vorstandsmitglieds einberufen.

Artikel 5 (Mitgliederversammlung)

5.1 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel jedes Jahr statt. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand mindestens vier Wochen vor dem Versammlungstage einberufen. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung.

5.2 Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann jederzeit durch Vorstandsbeschluss oder auf das schriftliche und begründete Begehren von mindestens einem Viertel der Mitglieder einberufen werden. Die Einladung erfolgt mindestens vier Wochen im voraus.

5.3 Jede ordnungsgemäss einberufene Versammlung ist beschlussfähig. Statutenänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.

5.4 Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der Präsident, im Verhinderungsfall der Vizepräsident oder ein anderes Mitglied des Vorstands. Die Beschlüsse und Wahlen sind in einem Protokoll festzuhalten, das vom Protokollführer zu unterschreiben ist.

5.5 An der Mitgliederversammlung haben die anwesenden Mitglieder je eine Stimme. Stellvertretung ist nicht statthaft.

5.6 Statutenänderungen und Wahlen im Ersten Wahlgang bedürfen des absoluten Mehrs der anwesenden Mitglieder. Einfache Abstimmungen und Wahlen im 2. Wahlgang finden nach dem relativen Mehr der anwesenden Stimmberechtigten statt. Bei Sachgeschäften entscheidet bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden, bei Wahlen das Los. Abstimmungen und Wahlen finden nach gehobener Hand statt; das absolute Mehr der anwesenden Mitglieder kann jedoch eine geheime Abstimmung verlangen.

5.7 Jedes stimmberechtigte Mitglied hat das Recht, mindestens 30 Tage vor dem Versammlungstage beim Vorstand die Aufnahme von Verhandlungsgegenständen in die Traktandenliste (Anträge) schriftlich zu verlangen. Anträge von stimmberechtigten Mitgliedern zu Verhandlungsgegenständen (inkl. Wahlvorschläge) sind bis spätestens zwei Tage vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand einzureichen.

Artikel 6 (Rechnungsrevisor)

6.1 Die Mitgliederversammlung wählt auf die Dauer von 2 Jahren einen Rechnungsrevisor. Diese haben die Jahresrechnung zu prüfen und erstatten darüber an der Mitgliederversammlung schriftlich Bericht.

6.2 Der Rechnungsrevisor ist befugt, jederzeit Zwischenrevisionen durchzuführen. Ihnen obliegt bei Wahrnehmung von Mängeln oder Pflichtverletzung die Vorstandsmitglieder zu informieren.

Artikel 7 (Auflösung)

7.1 Über die Auflösung des Vereins kann nur eine Mitgliederversammlung beschliessen, an der mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Wird diese Zahl nicht erreicht, so ist eine zweite Mitgliederversammlung einzuberufen, die nicht früher als 14 Tage und nicht später als 30 Tage nach der ersten stattfinden darf. Bei dieser zweiten Mitgliederversammlung spielt die Zahl der anwesenden Mitglieder keine Rolle mehr. In beiden Fällen ist eine Zweidrittelsmehrheit zur Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins notwendig.

7.2 Ergibt sich bei der Liquidation des Vereinsvermögens ein Überschuss, so wird dieser einem Projekt gespendet, welches die Interessen der Oberwalliser Studenten in Lausanne fördert.

Artikel 8 (Inkraftsetzung)

8.1 Diese Statuten wurden an der Gründerversammlung vom 15. September 2001 anerkannt und in Kraft gesetzt. Sie gelten für alle Mitglieder.


Salgesch, am 15. September 2001

Der Präsident: KUONEN Diego

Der Vizepräsident: GLENZ Christian

Der Sekretär: IMHOF Daniel

Der Kassier: FURRER Reinhard

Der Beisitzer: GSPONER Thomas

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